ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ALPIN & SPORT ACADAMY

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung – gelten für die ALPIN & SPORT ACADAMY, welche von Orgler Johannes (im Folgenden: „Veranstalter“) betrieben wird, und dem jeweiligen Teilnehmer an der ALPIN & SPORT ACADAMY (im Folgenden: „Teilnehmer“). Allfällige abweichende AGB des Teilnehmers werden vom Veranstalter nicht anerkannt.

  1. Vertragspartner

Vertragspartner des Teilnehmers ist

Orgler Johannes
Apart-Hotel Aurora
Laurschweg 26
6533 Fiss
Telefon: +43 650 563 4045
E-Mail: info@asa-tirol.at

  1. Bestellung und Vertragsabschluss

Die auf der Website des Veranstalters dargestellten Leistungen stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern lediglich eine Einladung an den Betrachter, den Veranstalter um die Unterbreitung eines Angebotes über die Erbringung der dargestellten Leistungen zu ersuchen.

Sofern der Veranstaler zur Erbringung der angefragten Leistungen bereit ist, übermittelt der Veranstalter dem potentiellen Vertragspartner ein Angebot. Mangels gegenteiliger Angaben auf dem Angebot erachtet sich der Veranstalter 10 Tage an dieses Angebot, längstens jedoch bis 24 Stunden vor Beginn der geplanten Leistungserbringung, gebunden.

Wird das an den potentiellen Vertragspartner übermittelte Angebot innerhalb der Angebotsfrist vervollständig und vom Vertragspartner unterfertigt an den Veranstalter retourniert, kommt der Vertrag zu Stande.

Gibt es danach noch eine Buchungsbestätigung?

  1. Preise und Zahlungsmodalitäten

Alle auf der Website und sonstigen Unterlagen des Veranstalters genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen österreichischen Mehrwertsteuer (derzeit 20 %). Die Bezahlung des Vertrages erfolgt zu den im Angebot angeführten Fälligkeitsterminen. Mangels im Angebot angeführter Fälligkeitstermine ist ein Teilbetrag im Ausmaß von 50% des vereinbarten Gesamtentgeltes unmittelbar bei Vertragsabschluss, der Restbetrag hingegen spätestens vor Erbringung der Leistungen durch den Veranstalter zur Zahlung fällig.

Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. als vereinbart.

  1. Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Mangels abweichender Vereinbarungen sind allfällige Mietgebühren für Leihräder, Helme, Klettergurte, Kosten für Seilbahntickets, etc., im vereinbarten Entgelt nicht inkludiert.

Die auf der Website enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter nicht bindend und können vom Veranstalter jederzeit geändert werden.

  1. Mindestalter

Das Mindestalter für die Teilnahme an den Leistungen des Veranstalters beträgt 14 Jahre.

  1. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind insofern gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.

Der Veranstalter wird den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen wird der Veranstalter dem Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Falle einer erheblichen Änderung der vereinbarten Leistung ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Kostenbelastung vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Teilnehmer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte, ist die Rücktrittserklärung binnen 3 Tagen ab Bekanntgabe der erheblichen Änderung gegenüber dem Veranstalter zu erklären, anderenfalls die Zustimmung zur Änderung der vereinbarten Leistung seitens des Teilnehmers als erteilt gilt.

  1. Gesetzliches Rücktrittsrecht

Rücktrittsbelehrung:

Der Teilnehmer kann von einem mit dem Veranstalter abgeschlossenen Vertrag oder einer abgegebenen Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern der Teilnehmer Verbraucher ist.

Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist abgesendet wird.

Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, jedoch wird die Schriftform empfohlen. Der Teilnehmer kann zur Erklärung seines Rücktritts nachfolgendes Rücktrittsformular verwenden, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.

Hier gelangen Sie zum Rücktrittsformular bitte Rücktrittsformular verlinken

Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der Teilnehmer die Rücktrittserklärung (ohne die Notwendigkeit einer Begründung) per Post oder per E-Mail, und – sofern an den Veranstalter bereits Zahlungen geleistet wurden – unter Bekanntgabe einer Bankkontoverbindung (Bankinstitut, IBAN und BIC), an nachfolgende Adresse zu senden oder telefonisch mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen.

per Telefon:

+43 650 563 4045

per Post:

Orgler Johannes

Apart-Hotel Aurora

Laurschweg 26

6533 Fiss

per E-Mail:

info@asa-tirol.at

Folgen der Ausübung des Rücktrittsrechtes:

Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, wird der Veranstalter allfällige vom Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich rückerstatten. Die Rückerstattung von vom Teilnehmer bereits geleisteter Zahlungen erfolgt durch Überweisung der bereits geleisteten Beträge auf das vom Teilnehmer bekannt gegebene Bankkonto. Allfällige Überweisungsspesen sind vom Veranstalter zu tragen.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:

Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere:

  • wenn der Teilnehmer kein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, es sich beim Teilnehmer also um jemanden handelt, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört;
  • wenn der Veranstalter – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Teilnehmers, dass der Veranstalter bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, sowie einer Bestätigung des Teilnehmers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hatte und der Vertrag sodann vollständig erfüllt wurde;
  • Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
  1. Sonstiges Rücktrittsrecht, Umbuchungen

Unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechtes gemäß Punkt 7. dieses Vertrages ist der Teilnehmer berechtigt, jederzeit vom abgeschlossenen Vertrag gegen Bezahlung der unten angeführten Stornierungskosten zurückzutreten.

Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der Teilnehmer eine Rücktrittserklärung per Post oder per E Mail an nachfolgende Adresse zu senden oder telefonisch mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen.

per Telefon:

+43 650 563 4045

per Post:

Orgler Johannes

Apart-Hotel Aurora

Laurschweg 26

6533 Fiss

per E-Mail:

info@asa-tirol.at

Der Veranstalter ist im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer berechtigt, nachfolgende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen:

  • bis 30 Tage vor Leistungserbringung: 15% des vereinbarten Gesamtpreises
  • bis 14 Tage vor Leistungserbringung: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
  • innerhalb von 14 Tagen vor Leistungserbringung oder bei Nichterscheinen:

100% des vereinbarten Gesamtpreises

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung einer Leistung, Änderungen hinsichtlich des Termins oder der zu erbringenden Leistungen vorgenommen, ist der Veranstalter berechtigt, eine Gebühr von € 30,00 (Umbuchungsgebühr) zu erheben.

  1. Aufklärungsverpflichtung des Teilnehmers, Schutzausrüstung

Sämtliche Teilnehmer sind verpflichtet, den Veranstalter über deren Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweiligen mit der vom Veranstalter erbrachten Leistung beanspruchten Sportart wahrheitsgemäß und umfassend zu informieren. Darüber hinaus ist jeder Teilnehmer verpflichtet, den Veranstalter über dessen körperliche Fähigkeiten, insbesondere dessen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren. Sämtliche Teilnehmer sind diesbezüglich verpflichtet, vor Leistungserbringung durch den Veranstalter ein jeweils vom Veranstalter dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestelltes Formular auszufüllen und die bekanntgegebenen Informationen durch dessen Unterschrift zu bestätigen. Weigert sich der Teilnehmer dieses Formurlar auszufüllen und zu unterfertigen, ist der Veranstalter – bei vollem Entgeltanspruch – zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Sämtliche Teilnehmer haben selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Dies umfasst insbesondere auch die jeweilige Schutzausrüstung/Bekleidung (z.B. Helm, Handschuhe, Gurte, Knöchel hohe Bergschuhe, Regenschutz, etc.). Vor Beginn der Dienstleistungen haben die Kunden selbständig die Überprüfung der Ausrüstung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Den Veranstalter trifft keinerlei Verpflichtung zur Prüfung des vom Teilnehmer verwendeten Materials und/oder dessen Schutzausrüstung.

  1. Verhaltenspflichten und Vertragsauflösung

Eine allfällige Gruppeneinteilung bei Touren und Techniktraining erfolgt durch den Veranstalter. Sofern ein Teilnehmer nicht das vom Veranstalter für die jeweilige Gruppe erwartete Können aufweist, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer einer anderen Gruppe zuzuweisen. Der jeweilige Teilnehmer ist verpflichtet, eine solche Entscheidung des Veranstalters zu berfolgen. Überhaupt hat jeder Teilnehmer den Anweisungen des Veranstalters unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnahme an den vom Veranstalter erbrachten Leistungen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist strikt untersagt.

Der Veranstalter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn der Teilnehmer die Anweisungen des Veranstalters missachtet, die Durchführung der vereinbarten Leistung ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist (z.B. Teilnahme unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, wahrheitswidrige Angaben über Fähigkeiten, körperliche Fitness oder Gesundheitszustand, mangelhafte Schutzausrüstung, etc.). Eine Rückerstattung des vereinbarten Entgelts durch den Teilnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen bzw. hat der Veranstalter Anspruch auf Bezahlung des gesamten vereinbarten Entgelts.

Der Veranstalter kann bis 1 Woche vor Beginn der vereinbarten Leistung vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ein allenfalls bereits vom Teilnehmer bezahltes Entgelt wird binnen 14 Tagen zurückerstattet.

  1. Vertragsauflösung aufgrund höherer Gewalt

Wird die Durchführung der vereinbarten Leistung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen; nicht jedoch Unwetter, Regen, Schneefall, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Veranstalter hat in diesem Fall Anspruch auf jenen aliquoten Anteil des vereinbarten Gesamtpreises, der dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung entspricht (z.B. bei Auflösung des Vertrages nach 1 von 2 Veranstaltungstagen: 1/2 des Gesamtpreises). Zudem ist der Veranstalter berechtigt, für die zur Beendigung der vereinbarten Leistung (z.B. Rücktransport) noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

  1. Haftung der Veranstalterin, Haftungsbeschränkung

Die vom Veranstalter durchgeführten Leistungen finden vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Nebel oder Staub können die Verhältnisse zusätzlich erschweren.

Die vom Veranstaler erbrachten Leinstungen (z.B. Fahrtechnikkurse, Bergsteigen, Klettern, etc.) stellen zum Teil auf jeder Könnensstufe hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblichen/vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen.

Da Unfälle und Schäden bei den durchgeführten Risikosportarten gleichwohl nie völlig ausgeschlossen werden können, gilt für die Erbringung der vom Veranstalter angebotenen Leistungen nachfolgendes:

Der Veranstalter haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters, dessen gesetzlichen Vertretern oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die den Veranstalter aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für gänzlich unvorhersehbare oder atypische Schäden, mit denen der Teilnehmer nicht rechnen konnte.

  1. Aufrechnungsverbot

Der Teilnehmer kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Veranstalters stehen, die gerichtlich festgestellt oder vom Veranstalter anerkannt worden sind, sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters.

  1. Datenschutzmitteilung

Der Veranstalter erhebt nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Die Datenverarbeitung erfolgt somit auf Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs 1 lit b) DSGVO (Vertragserfüllung). Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist:

Orgler Johannes

Apart-Hotel Aurora

Laurschweg 26

6533 Fiss

+43 650 563 4045

info@asa-tirol.at

Der Teilnehmer hat als Betroffener im Sinne der DSGVO das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten.

Der Teilnehmer hat das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen.

Wenn der Teilnehmer der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Veranstalter gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.

Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.

Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht vom Veranstalter verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte (z.B. durch Hackerangriff, etc.)

Zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses ist es möglicherweise auch erforderlich, dass die Daten des Teilnehmers an Dritte weitergeleitet werden. Eine derartige Weiterleitung von Daten erfolgt ausschließlich in Einklang mit der DSGVO.

Die Daten werden nicht länger aufbewahrt als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.

  1. Zustimmung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken

Der Teilnehmer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter per E-Mail, insbesondere in Form eines Newsletters, mit dem Teilnehmer Kontakt aufnimmt, um diesen über neue Dienstleistungen und Events des Veranstalters zu informieren. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit per E-Mail, per Post oder telefonisch widerrufen. Zudem kann der Teilnehmer seine Zustimmung auch über die Schaltfläche „Newsletter abstellen“ in einem an ihn übermittelten Newsletter widerrufen.

  1. Zustimmung zur Verwendung von Bild- und Videomaterial

Bild- und Videomaterial (insbesondere Fotos und Videos, Interviews der Teilnehmer, etc.), das im Rahmen der Durchführung der vereinbarten Leistung entstanden ist, kann vom Veranstalter in jeder Form und in jedem Medium veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von derartigem Bild- und Videomaterial und der damit einhergehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, ohne hierfür ein Entgelt zu verlangen.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, gilt für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zum Veranstalter ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz des Veranstalters als vereinbart.

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz des Veranstalters.

  1. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Für Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich haben, gelten deren nationale zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen, wenn diese für den Verbraucher günstiger sind als die jeweiligen österreichischen Bestimmungen.